Wichtig: Dieses Formular ist nur für Arbeitgeber, die Mitglied beim Sozialversicherungszentrum Thurgau sind. Die Anmeldung muss in jedem Fall bei der eigenen Ausgleichskasse eingereicht werden. Zuständig ist die Ausgleichskasse, bei der Sie als Arbeitgeber die AHV-Beiträge abrechnen.
KEIN ANSPRUCH: Es besteht kein Anspruch auf die Corona-Erwerbsersatzentschädigung, wenn eine andere Sozialversicherung Leistungen ausrichtet (oder Antrag gestellt wurde). Beispiele für Sozialversicherungen sind Krankentaggeldversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung bei Kurzarbeit, etc.).
Wählen Sie in der Liste aus, welchen Anspruch Sie geltend machen:
Wegfall Fremdbetreuung für Kinder bis 12 Jahre (Ausnahmeregelung für Kinder, Jugendliche mit Beeinträchtigung)
Wenn Ihre Angestellten die Erwerbstätigkeit unterbrechen mussten, weil die Fremdbetreuung ihrer Kinder unter 12 Jahren nicht mehr gewährleistet war, und Sie Lohnfortzahlung geleistet haben, haben Sie Anspruch auf Entschädigung für den Arbeitsausfall. Ausnahmeregelung für gesundheitlich beeinträchtigte Kinder und Jugendliche, von 12 bis 20 Jahren: Es besteht Anspruch auf die Entschädigung, wenn die reguläre Fremdbetreuung wegen Schliessung - beispielsweise Sonderschule oder soziale Institution - wegfällt.
Quarantäne
Diese Entschädigung richtet sich an Personen, die gesund waren, aber auf ärztliche oder behördliche Anordnung in Quarantäne gehen mussten.
ACHTUNG: Keine Entschädigung für Quarantäne nach Aufenthalt in Risikogebiet